Nikolaus Herzog von Oldenburg
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nikolaus Herzog von Oldenburg ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2008 ist er Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Seit 2014 wurde er jährlich als Best Lawyer im Bankrecht und Bankaufsichtsrecht (www.bestlawyers.com/Handelsblatt) ausgezeichnet.
Nikolaus Herzog von Oldenburg berät vornehmlich Banken, Unternehmen und Privatpersonen im Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Bereich der Unternehmenstransaktionen.
Nach einem Bankvolontariat studierte Nikolaus Herzog von Oldenburg Rechtswissenschaften in Heidelberg sowie Freiburg und absolvierte sein Referendariat in Hamburg und Madrid.
Vor seinem Wechsel zu OMG war er Leiter der Bankrechtsabteilung einer überörtlichen Sozietät. Für einige Jahre war er Vorstand in zwei Bauaktiengesellschaften.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
Mitgliedschaften:
- Bankrechtliche Vereinigung
- Arge Bank- und Kapitalmarktrecht